Digitialisierungsförderung

fördermittel für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Auf der Seite des Bundeswirtschaftsministerium https://www.foerderdatenbank.de kann nach geeigneten Fördertöpfen recherchiert werden. In den dort veröffentlichten Richtlinien werden die Förderkriterien bereits ausführlich dargestellt. Meist gibt es wenig Interpretationsspielräume. Scheint das eigene Projekt nach diesen Kriterien föderfähig, ist meist Beratung sinnvoll. Hier kann man mit der eigenen Bank bei Förderdarlehen sprechen, Kontakt mit dem Projektträger aufnehmen oder sich von der IHK oder einem kenntnisreichen Betriebserater beraten lassen.

Besonders wichtig dabei ist:

In Bayern wurde der Digitalbinus bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Schau’ mer mal wie’s dann weitergeht.

  • Fast immer muss das Unternehmen nachweisen können, dass der Eigenanteil an dem Projekt selbst getragen werden kann. Der Eigenanteil ist fast immer 50 Prozent oder höher. Oft schließt dieses Kriterium sehr kleine Unternehmen von der Förderung aus.
  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen sein. Hier muss auch bei der Darstellung des Vorhabens genau argumentiert werden, so dass kein Verdacht einer rückwirkenden Förderung entsteht. Etwaige Vorarbeiten sollten sich nur auf konzeptionelle Überlegungen beziehen – denn man muss ja zumindest einen fundierten Antrag stellen können.
  • Die wirtschaftliche Bewertung eines geplanten Digitalisierungsprjektes ist absolut Ausschlag gebend: Förderung ist kein Selbstzweck. Klar, dass die Förderung die Investitionskosten senkt und damit eine schnellere Amortisation ermöglicht. Ist der Ertrag eines Projektes nur gering, dann wird eine 50 Prozent Förderung das Projekt auch nicht rentabel machen!

Die Beratungssparte der Kriegerkollegen hilft Ihnen bei der Suche nach dem geeigneten Fördertopf und bei der Erstellung des Antrags.

Bitte wechseln Sie die Seite von Dr. Krieger & Kollegen GmbH, um weitere Informationen über die Digitalisierungsförderungen zu erfahren.